Das meiste darf man erst ab 18 - ausser den Führerschein mit 17

Es ist doch so: Vieles, das erst ab 18 ist, will man am liebsten schon vorher machen. Und beim Führerschein gibt es da auch eine Möglichkeit: den Führerschein mit 17. Wenn Du 16 ½ bist, kann es schon los gehen. Melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an.


So geht es: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.


Die Begleitpersonen ...

  • müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.










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